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Förderung von Wohneigentum in Baden-Württemberg
Diese Programm bietet mit der Eigenheimzulage kombinierte Darlehen.
Wer bekommt die Eigenheimzulage?
Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung baut oder kauft. Wichtig ist dass Sie selbst darin wohnen oder nahe Verwandte. Einzige Ausnahme: Ferien- und Wochenendwohnungen.
Wann und wie lange wird die Eigenheimzulage gezahlt?
Sie wird längstens 8 Jahre lang gezahlt und frühestens im Jahr des Einzugs.
Wie hoch sind Eigenheimzulage und andere Zulagen?
Bei Neubauten ist die Zulage am Höchsten. Sie beträgt 5% der Baukosten/des Kaufpreises und maximal 2.500 Euro. Sind Haus oder Wohnung älter als 2 Jahre, ist die Zulage bei 2,5% des Kaufpreises und max. 1.300 Euro pro Jahr. Das selbe gilt für Ausbau oder Erweiterung der Wohnung. Bei vorhandenen Kinder erhöht sich die Zulage um die Kinderzulage. Sie liegt bei 750 Euro pro Jahr.
Weitere Zulagen gibt es für Niedrigenergiehäuser, sowie für Einbauten wie Solaranlagen und Wärmepumpen.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Bei Alleinstehende bis zu 120.000 Euro,
bei Verheiratete bis zu 240.000 Euro
Wo wird die Zulage beantragt?
Sie wird bei Ihrem Finanzamt beantragt, wo die erforderlichen Formulare für Sie bereitliegen.
Wer Landesförderung und Eigenheimzulage optimal verbinden will, findet im Eigenheimzulage-Darlehen oder Eigenheimzulage-Vorfinanzierungsdarlehen der
L-Bank die passende Lösung.
Das Eigenheimzulage-Darlehen
Damit kommen Bauherren voll auf Ihre Kosten, die für lange Zeit genau wissen wollen, was Sie zu zahlen haben. So genießen sie den Vorteil der Verringerung der Aufwendungen für das Bauvorhaben Monat für Monat.
Wie funktioniert das?
Sie wandeln Ihre Eigenheimzulage in eine 10- oder 15jährige Zinsverbilligung um. Dazu überweisen Sie die Eigenheimzulage an die L-Bank. Aus der Zulage von jährlich wenigen tausend Euro macht die Bank ein hohes Darlehen zur Finanzierung der Baukosten, dessen Zins auf die Dauer von 10 oder 15 Jahren abgesenkt ist.
Wer kann das Darlehen bekommen?
Jeder der eine Förderung aus dem Landeswohnungsbauprogramm erhält, kann auch das Darlehen in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt er hat Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Die Eigenleistungen:
Das finanzielle Fundament
Um gefördert zu werden, muss der Bauherr einen Teil der Gesamtkosten selbst übernehmen- die sogenannten Eigenleistungen. Dazu zählen Geldmittel, der Wert der Sachleistungen, der Wert der Selbsthilfe sowie der Wert des eigenen Grundstücks. Je nach Förderung ist der Anteil der Eigenleistungen unterschiedlich hoch in der Regel bei mind. 15% bis 1/3 der Gesamtkosten.
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