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Energieeinspar-Verordnung (EnEV) tritt in Kraft
Die neue Energieeinsparverordnung hat zum 1. Februar 2002 Gesetzeskraft erlangt. Es sind keine Übergangsvorschriften vorgesehen. Mit diesem Zeitpunkt fällt die sogenannte "Öko-Zulage", die bislang im Rahmen der Eigenheimförderung für Niedrigenergiehäuser gewährt wurde, weg. Alle Häuser, deren Bau nach dem 1. Februar 2002 genehmigt werden, werden nicht mehr gefördert. Zur Zeit erhalten Bauherren, die sich für energiesparende Techniken wie Wärmepumpen und Solaranlagen entscheiden, 8 Jahre lang 250,00 Euro pro Jahr. Der Bau von Niedrigenergiehäusern wird zusätzlich mit 200,00 Euro pro Jahr, ebenfalls über 8 Jahre, unterstützt. Hausbesitzer, die bis zum 31. Januar die Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt beantragt haben, kommen noch in den Genuss der Fördergelder. Allerdings muss das Haus bis zum 31. Dezember 2002 fertiggestellt sein.
An der Stelle der bisher gewährten Zulage ist bereits ein neues Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) getreten. Nach dem Bau von sogenannten kfw-Energiesparhäusern werden Häuser, die nicht mehr als 60 kW/h je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr verbrauchen, mit einem zinsgünstigen Darlehen (Höchstbetrag: 30.000 Euro) gefördert. Häuser, die nicht mehr als 40 kW/h je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr verbrauchen, erhalten eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro.
Weitere Informationen erhalten sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) oder direkt bei uns.
(Holz- und Ausbau/ Zimmererverband BaWü 01/2002)
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