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--> Mehr
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Der nächste Gang führt einem zu der Baubehörde:
um zu erfahren was auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf, sollte man vorab einen Blick in den Bebauungsplan werfen, der dort offen zur Verfügung steht. |
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| --> | Als nächstes wendet man sich an einen Architekten, um sein Bauvorhaben zu planen. Falls kein Bebauungsplan auf der Baubehörde vorlag, reicht der Architekt eine Bauvorabfrage bei der Baubehörde ein. Nach der Resonanz der Behörde können dann Bauherr und Architekt einen genauen Plan des Hauses erstellen. |
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Der fertige Bauplan mit Flächen und Kostenberechnung muss nun wieder bei der Baubehörde (wird in der Gemeinde abgegeben) eingereicht werden, um die endgültige Genehmigung zu erhalten. |
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Als nächster Punkt muss der Plan noch von einem Statiker durchgerechnet werden. Er berechnet die Fundamente, Wände, Decken und Dachkonstruktion sowie Wärmebedarfsrechnung für Niederenergiebauweise. |
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Für die Finanzierung steht noch der Gang zur Bank an, um die Finanzierungmöglichkeiten, oder auch um Anträge auf Zuschüsse und Lakra zu stellen. |
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