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Rahmenbedingungen der
Hohenloher Holzhaus Gruppe
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- Der Mitgliedsbetrieb soll in erster Linie als Partner für den Bauherren auftreten.
- Gemeinsam mit dem Bauherren wird individueller Holzbau geplant und gebaut.
- Sinnvoller Umgang des Bauens mit Holz. Einhaltung der bewährten Holzbaukunst.
- Der Mitgliedsbetrieb muss ein Meisterbetrieb nach der Handwerksordnung sein.
- Qualitätsstandard ist mindestens die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben über Normen und Ausführungen des Holzrahmenbaus.
- Die verwendeten Hölzer entsprechen den Vorgaben für KVH (Konstruktionsvollholz). Sämtliche Bauten werden werkstattvorgefertigt und in Bauteilen zur Montage angeliefert.
- Eine Fertigung auf der Baustelle ist zu vermeiden. Aus Kostengründen sollen die Bauteile ein sich wiederholendes Bausystem haben.
- Die Bauteile sind nach bauphysikalischen Gesichtspunkten zu erstellen.
- Baustoffe mit ökologisch bessern Werten" sind zu berücksichtigen.
- Eine Niedrigenergiebauweise ist anzustreben.
Der Mitgliedsbetrieb verpflichtet sich auf Wunsch des Bauherren folgende Leistungen zu erbringen (Planungen können auch innerhalb einer Planungspartnerschaft erbracht werden):
- Baugesuchsplanung
- Werkplanung
- Statik
- Bauleitung
- Bauabwickelung
- Koordination
- Beratung über staatliche Zuschüsse und Fördermittel
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Hohe Energie-Einsparung durch Niedrig-Energiebauweise.
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Entstehung der Interessen-Gemeinschaft Hohenloher HolzHaus.
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